Wir produzieren Süßwasserfische, insbesondere Karpfen (Lausitzer Spiegelkarpfen), Hecht, Schleie, Wels sowie Stör.

wöchentlicher Fischverkauf

ab 23.09.2022
Freitag
8.00 - 17.00 Uhr
Sachsenmarkt Lingnerallee Dresden

wöchentlicher Fischverkauf

Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Elisabethplatz Görlitz

Freitag: 8.00 - 17.00 Uhr
Sachsenmarkt Lingnerallee Dresden

Angelteiche

Das Angeln am Angelteich in Niederspree ist auf Grund der Reservierung durch Angelgruppen zu folgenden Zeiten nicht möglich:

06.04.2024 06.00 – 18.00 Uhr
13.04.2024 06.00 – 18.00 Uhr
20.04.2024 06.00 – 18.00 Uhr
27.04.2024 06.00 – 18.00 Uhr
04.05.2024 06.00 – 18.00 Uhr
25.05.2024 06.00 – 20.00 Uhr
20.07.2024 06.00 Uhr bis 21.07.2024 06.00 Uhr
12.10.2024 06.00 Uhr bis 13.10.2024 06.00 Uhr
19.10.2024 06.00 – 18.00 Uhr

Die KREBA-Fisch GmbH betreibt Angelteiche am Standort Quitzdorf am See OT Sproitz sowie in Hähnichen OT Niederspree. Dort können Sie die Natur genießen und Ihrem Hobby nachgehen. Das Angeln ist nur den Inhabern eines gültigen Fischereischeines entsprechend § 20 SächsFischG gestattet.

Um zu angeln benötigen Sie einen Erlaubnisschein, welchen Sie vor Ort für 20,00 € erwerben können.
Fangbegrenzung: 5 Fische je Erlaubnisschein

Weiterhin sind folgende Hinweise zu beachten:

Besondere Hinweise für das Angeln an Angelteichen der KREBA-FISCH GmbH

  1. Der Erwerb eines Erlaubnisscheines berechtigt die Ausübung der Angelfischerei
    • mit zwei Friedfischangeln
    • oder einer Friedfisch- und einer Köderfischangel
    • oder einer Spinnangel.
  2. Der Erlaubnisschein gilt als Tagesangelberechtigung bis 6.00 Uhr des Folgetages.
  3. Den Hinweisen des Personals, welches die Erlaubnisscheine ausgibt, ist Folge zu leisten. Bei Kontrollen der Staatlichen Fischereiaufsicht ist der Fischereischein vorzuzeigen.
  4. Die Ausübung der Angelfischerei ist nur Inhabern eines gültigen Fischereischeines nach § 20 SächsFischG vom 9.6.2007, rechtsbereinigt mit Stand vom 26.5.2012, erlaubt.
  5. Die Ausübung der Angelfischerei ist nur an dem ausgewiesenen Gewässer bzw. Gewässerabschnitt gestattet. Das Betreten anderer Gewässer bzw. Uferbereiche ist untersagt.
  6. Bei der Ausübung der Angelfischerei sind die Festlegungen der SächsFischVO vom 4.7.2013 einzuhalten. Insbesondere ist die Verwendung von lebenden Köderfischen nicht gestattet.
  7. Der Angelplatz ist sauber zu halten. Gefangene Fische sind nicht am Gewässer auszunehmen. Müll und Abfall sind mitzunehmen. Bei der Ausübung der Angelfischerei sind die allgemeinen Verhaltensregeln einzuhalten. Durch den Fischereiberechtigten wird keinerlei Haftung bei Alkoholgenuss und sonstigen Fehlverhalten übernommen.
  8. Auf Dämmen und Wegen gilt die StVO. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass keine Gefährdung Anderer eintreten kann und weitere Fahrzeuge passieren können. Durch die KREBA-FISCH GmbH wird keinerlei Haftung bei Sach- und Personenschaden übernommen.
  9. Zur Ausübung der Angelfischerei dürfen keine Wasserfahrzeuge verwendet werden. Bei Eisbedeckung ist das Betreten der Eisfläche verboten.

RESERVIERUNG VON ANGELTEICHEN / GRUPPENANGELN

  1. Angelvereinen und Gruppen wird die Möglichkeit der Reservierung von Angelteichen in der Satzfischanlage Sproitz (Teich 21 und 22) sowie in der Teichwirtschaft Niederspree (Winterteich 5) angeboten.
  2. Alle Teilnehmer des Gruppenangelns müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein.
  3. Reservierungen können für den Zeitraum von 7.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages erfolgen.
    • Gebühren:
    • Grundgebühr: 200,00 €
    • Bei mehr als 10 Angler wird für jede weitere Person eine Gebühr von 12,50 € erhoben.
    • Die Teilnehmer am Gruppenangeln erhalten keinen Eintrag auf der Bonuskarte.
  4. Alle sonstigen Festlegungen (siehe Erlaubnisschein) gelten entsprechend.

Unsere Angelteiche in Sproitz und Niederspree

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